Beide Einleitungen formulieren auf wenigen Seiten ein rigoroses Problem. Gemeint ist der Sachverhalt Begriffsbildung. Lepsius, der Nachfolger auf dem Lehrstuhl von zu Guttenbergs Lehrer Peter Häberle in Bayreuth, macht z.T. die Philosophie vor 1933 verantwortlich, weshalb in die juristische Forschung "offene Begriffe" Einzug halten konnten, was dann auch nach Lepsius das Versagen der deutschen Juristen nach 1933 bedingen musste. Die Einleitung macht aber sichtbar, dass Lepsius ungegenwärtig an mindestens zwei Stellen selbst betreibt, was er kritisiert. An diesen Stellen setzt zu Guttenbergs Doktorarbeit ein. Das Problem Guttenbergs ist ein juristisches und ein philosophisches in einem mehrfachen Sinne. Wie kann eine "Europäische Verfassung" möglich sein, möglich werden? Wie sind demokratische Universalisierungsbegriffe möglich? Zu Guttenberg geht das Problem (!) komplex an: wie kann es gelöst werden? Es ist klar zu zeigen, dass er von der Doppelstruktur "Politiker/Wissenschaftler" und ihrer möglichen wissenschaftlichen Begründung ausgeht; von hier aus leitet (!) sich das eigentliche Thema, der eigentliche Inhalt und die eigentliche Form dieser genialen Doktorarbeit ab. Es ist klar zu zeigen, dass zu Guttenberg gar nicht anders an die Sache herangehen konnte, will die Europäische Verfassung nicht scheitern. Jungle Heat Hack | Magic Rush Heroes Hack